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Kann ich meinen Ofen weiter betreiben oder muss ich diesen zum 31.12.2024 stilllegen?

Amt Hürup, den 16. 10. 2024

 

Kann ich meinen Ofen weiter betreiben oder muss ich diesen 

zum 31.12.2024 stilllegen?

 

In der 1. BImSchV (1. Bundesimmissionsschutzverordnung) sind Regelungen vorhanden, welche ggf. für Besitzer von älteren Feuerungsanlagen zum 31.12.2024 gelten. Ab diesem Zeitpunkt sind geringere Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Der Einsatz von Feuerungsanlagen soll dadurch effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden. 

 

Mit dem 31.12.2024 endet die letzte Frist für Anlagen, die bis einschließlich 21.03.2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, um die in der 1. BImSchV festgelegten Grenzwerte einzuhalten (siehe auch § 25 und § 26 BImSchV). 

 

Ein Nachweis hierüber kann der Eigentümer von Feuerungsanlagen (z. B. Kaminöfen) durch Vorlage einer Prüfstandmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine sogenannte Typprüfungsmessung eines Schornsteinfegers erbringen. Ob Ihr Ofen geeignet ist, über den 31.12.2024 unverändert weiterbetrieben zu werden, wurde Ihnen bereits durch Ihren Bezirksschornsteinfeger mitgeteilt. Außerdem können Sie dieses im Internet unter https://www.cert.hki-online.de/de/home ermitteln.

 

Dieser Nachweis ist gegenüber dem Bezirksschornsteinfeger zu erbringen. Erfolgt dies nicht, muss die Feuerungsanlage bis zum 31.12.2024 mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubimmissionen nach dem Stand der Technik nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

Einige Feuerungsanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen. Genauere Infos hierüber erhalten Sie bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger oder beim Ordnungsamt Hürup. 

 

Der Bezirksschornsteinfeger überprüft, ob Ihre Feuerungsanlage die jeweils geltenden Grenzwerte einhält. Bitte bedenken Sie diese Frist in Ihrem eigenen Interesse. Bei Verstößen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

 

(Amt Hürup, Ordnungsamt)

 

 

Kontakt Amt Hürup

Amt Hürup

Schulstr. 1
24975 Hürup

 

 Telefon (04634) 880
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