Windkraft
03.09.2024
Am 11. Juni 2024 hat die Landesregierung dem Entwurf für neue Vorgaben zur Windenergie im Landesentwicklungsplans (LEP) zugestimmt. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Entsprechende Informationen sind auf der Internetseite des Landes
https://bolapla-sh.de/verfahren/d8974dba-790c-4772-acf5-c41efb786e81/public/detail
verfügbar.
Im Rahmen des noch bis zum 09.09.2024 laufenden Beteiligungsverfahren hat die Gemeindevertretung Ausacker auf der Sitzung am 03.09.2024 beschlossen, eine Stellungnahme abzugeben und hierbei auch auf die Stellungnahme der Nachbargemeinde Hürup zu verweisen:
Stellungnahme der Gemeinde Ausacker
30.07.2024
Am 11. Juni 2024 hat die Landesregierung dem Entwurf für neue Vorgaben zur Windenergie im Landesentwicklungsplans (LEP) zugestimmt. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Entsprechende Informationen sind auf der Internetseite des Landes
https://bolapla-sh.de/verfahren/d8974dba-790c-4772-acf5-c41efb786e81/public/detail
verfügbar.
Im Rahmen des noch bis zum 09.09.2024 laufenden Beteiligungsverfahren hat die Gemeindevertretung Hürup auf der Sitzung am 23.07.2024 beschlossen, eine Stellungnahme in Form einer gutachterlichen Betrachtung der Flächen abzugeben.
Das Gutachten ist hier einsehbar:
Hürup Erläuterungsbericht
Hürup: Karte 1 - Ziele
Hürup: Karte 2 - Siedlungsentwicklung
Hürup: Karte 3 - Natur, Boden, Denkmal
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass unter dem oben aufgeführten Link für jeden Bürger die Möglichkeit besteht, eine eigene Stellungnahme zu den im Entwurf ausgewiesenen Flächen abzugeben.
Weiter hat die Gemeindevertretung entschieden, zunächst auf eine Bürgerbefragung zu verzichten.
Im bisherige Diskurs ging es weitestgehend um die östlich gelegene Fläche entlang der K90.
Durch die Veröffentlichung weiterer Potenzialflächen im Entwurf des LEP, die auf das Gemeindegebiet wirken, war die Gemeindevertretung gezwungen, sich auch mit diesen Flächen intensiv auseinanderzusetzen. Dabei wurde deutlich, dass eine sachbezogene Fragestellung vor dem Hintergrund der gesamten Flächenkulisse und den damit verbundenen unterschiedlichen Interessenlagen nur äußerst kompliziert formuliert werden kann und eine Befragung daher zu diesem Zeitpunkt wenig sinnvoll erscheint.
16.01.2020
Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg
Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und zu der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land.
Hier finden Sie die komplette Bekanntmachung.
17.12.2019
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2020 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land) für die Planungsräume I bis III - Beteiligungsverfahren zum dritten Entwurf
21.08.2018
Regionalplanung Windkraft:
Am 21. August 2018 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III beschlossen. Wenn Sie sich über die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weiteres informieren möchten, nutzen Sie gern diesen Link der Landesregierung:
www.schleswig-holstein.de/windenergie
Für Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern ist ein Bürgertelefon unter 0431-988-5184 eingerichtet. Anfragen können auch per E-Mail an gerichtet werden.