Stellungnahme der Gemeinde Hürup / Windkraft
Amt Hürup, den 30. 07. 2024
30.07.2024
Am 11. Juni 2024 hat die Landesregierung dem Entwurf für neue Vorgaben zur Windenergie im Landesentwicklungsplans (LEP) zugestimmt. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Entsprechende Informationen sind auf der Internetseite des Landes
https://bolapla-sh.de/verfahren/d8974dba-790c-4772-acf5-c41efb786e81/public/detail
verfügbar.
Im Rahmen des noch bis zum 09.09.2024 laufenden Beteiligungsverfahren hat die Gemeindevertretung Hürup auf der Sitzung am 23.07.2024 beschlossen, eine Stellungnahme in Form einer gutachterlichen Betrachtung der Flächen abzugeben.
Das Gutachten (Erläuterungsbericht) ist unten als Datei beigefügt.
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass unter dem oben aufgeführten Link für jeden Bürger die Möglichkeit besteht, eine eigene Stellungnahme zu den im Entwurf ausgewiesenen Flächen abzugeben.
Weiter hat die Gemeindevertretung entschieden, zunächst auf eine Bürgerbefragung zu verzichten.
Im bisherige Diskurs ging es weitestgehend um die östlich gelegene Fläche entlang der K90.
Durch die Veröffentlichung weiterer Potenzialflächen im Entwurf des LEP, die auf das Gemeindegebiet wirken, war die Gemeindevertretung gezwungen, sich auch mit diesen Flächen intensiv auseinanderzusetzen. Dabei wurde deutlich, dass eine sachbezogene Fragestellung vor dem Hintergrund der gesamten Flächenkulisse und den damit verbundenen unterschiedlichen Interessenlagen nur äußerst kompliziert formuliert werden kann und eine Befragung daher zu diesem Zeitpunkt wenig sinnvoll erscheint.
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