Lastschriftmandat SEPA
Allgemeine Informationen
Onlineformular: Sepa Lastschriftmandat
SEPA (Single Euro Payment Area)
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
Mit der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsraumes SEPA ändern sich zum 01. Februar 2014 die Bedingungen für den Zahlungsverkehr. Für Sie als Privatperson ändert sich relativ wenig. Sie müssen sich an geänderte Formulare und einen neuen Aufbau der Bankverbindung gewöh-nen. Die Ausweisung Ihrer IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) erfolgt schon seit geraumer Zeit jeweils auf Ihren Kontoauszügen.
Überweisungen:
Wenn Sie ab dem 01.Februar 2014 den Betrag aus dem Abgabenbescheid oder einer Rechnung per Überweisung begleichen möchten, geben Sie anstelle der bisherigen Kombination
aus Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN an. IBAN und BIC finden Sie auf jedem Bescheid und jeder Rechnung.
Lastschriften:
Auch mit der Einführung des europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrs wird es weiterhin ein Lastschriftverfahren geben. Die bisherige Einzugsermächtigung wird künftig Mandat heißen.
Für die Mandate schreibt der Gesetzgeber eine Reihe
von Pflichtangaben vor, so dass von allen Steuerpflichtigen, die auch zukünftig ihre Steuern und Abgaben im Wege des Lastschriftverfahrens abbuchen lassen möchten, die Einreichung eines solchen Mandates erforderlich ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Erteilung eines solchen Mandates an rechtlich formelle Vorgaben geknüpft ist, die die Verwaltung nicht zu vertreten hat, aber an die sie sich halten
muss.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass
eine Erteilung nur noch im Original anerkannt werden kann (bitte reichen Sie keine Mandate per Fax oder Email ein. Auch telefoni-sche Abbuchungserteilungen können nicht
entgegengenommen werden)
- das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist (auch das Feld des Datums ist ein Pflichtfeld, da mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung Fristen zu laufen beginnen)
- Sie tatsächlich nur noch Ihre IBAN und BIC im Mandat angeben (Vordrucke, die mit bisheriger Kontonummer und Bankleitzahl gefüllt werden, sind nicht wirksam)
Untenstehend finden Sie einen entsprechenden Vordruck für die Erteilung eines solchen Mandates, den Sie bitte unter Berücksichtigung der for-mellen Voraussetzungen
hier wieder im Original einreichen.
Bürger und Bürgerinnen, die der Verwaltung ein Mandat erteilen, gewinnen durch SEPA vor allem mehr Sicherheit. Die strengeren Regeln für Last-schriften helfen mithin vor allem Ihnen. Das neu einzuführende Verfahren sichert Ihnen zu jedem Zeitpunkt größtmögliche Transparenz und in Zweifelsfällen haben Sie gestärkte Widerspruchsrechte.
Die Abbuchung muss die Gemeinde vorher ankündigen. Diese Ankündigung erfolgt in der Regel per Bescheid am Anfang des Kalenderjahres.
Künftig ist die Gemeinde durch eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer eindeutig zu erkennen. Diese Identifikationsnummer wird auf den Bescheiden und Rechnungen der Gemeinde ausgewiesen und erscheint bei Lastschrifteinzügen auch auf dem Kontoauszug des belasteten Kontos. Zusätzlich
erhält jedes erteilte Lastschrift-Mandat eine Referenz, die sich ne-ben der Identifikationsnummer ebenfalls auf Ihrem Kontoauszug wiederfinden wird. Zur Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei jeder Abbuchung Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz mit den Angaben auf der Ankündigung (Bescheid) vergleichen.
Für die Beantwortung von SEPA-Fragen, die Annahme der Lastschriftmandate oder die Unterstützung beim korrekten Ausfüllen stehen Ihnen Herr Thomsen aus dem Steueramt, Zimmer 21 OG (Tel. 04634/8843) und Frau Rogalski aus der Finanzbuchhaltung (Amtskasse), Zimmer 18 OG (Tel. 04634/ 8837) gern zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank www.sepadeutschland.de
Ansprechpartner
FinanzenSchulstr. 1
24975 Hürup
Herr Lorenzen
Zi. 23 / OG
(04634) 8836
(04634) 8822
Frau David
Zi. 18 / OG
(04634) 8837
(04634) 8822
Frau Seiler
Zi. 18 / OG
(04634) 8835
(04634) 8822